Vorgründungsberatung
Sie denken über eine Selbständigkeit nach oder
möchten Ihre Gründungsidee realisieren?
Dann nutzen Sie die Möglichkeit der geförderten Gründungsberatung! Sie schütz vor schwerwiegenden Fehlern bereits vor der Gründung und hilft ihnen schon in der Gründungsphase viele wichtige Fragen zu beantworten:
- Ist meine Idee umsetzbar?
- Ist mein Unternehmenskonzept tragfähig?
- Was muss ich vor der Anmeldung bei Gewerbeamt oder Finanzamt tun?
- Erhalte ich Gründungsförderung?
- Wo liegen meine Chancen bzw. Risiken?
Ziel meiner Vorgründungsberatung ist es, mit Ihnen gemeinsam die Rahmenbedingungen für ein dauerhaftes Überleben am Markt zu schaffen.
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Inanspruchnahme dieser Beratungsleistungen, um Existenzgründern den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
Förderfähig sind folgende Beratungsinhalte:
- Sicherung und Optimierung der Finanzierung,
- Vorbereitung eines Vertriebs- bzw. Marketingkonzeptes,
- Überarbeitung/ Weiterentwicklung des Gründungskonzeptes,
- Markterschließung,
- Standortsuche,
- Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen und -strategien sowie
- Maßnahmen zu Personalaufbau oder Personalkonzeptentwicklung.
Die Förderung wird als Zuschuss zu den vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75% des Tageshonorars des Beraters bei einem maximal möglichen Tageshonorar von 600 EUR (netto).